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Die Weiterbildung zum/zur HeilerziehungspflegerIn gliedert sich in:

  • Unterricht an der Fachschule (Lernort Schule)
  • Angegliederte Praxis durch Lehrkräfte und MitarbeiterInnen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe (Lernort Praxis)

Lernfelder:

Der Lehrplan an der Fachschule weist nicht mehr nur Fächer aus, sondern orientiert sich in seinen Zielen an Lernfeldern. Er weist folgende Lernfelder aus:

  • professionelles Selbstkonzept entwickeln und gestalten;
  • Individuelle Lebens-/Lernbedürfnisse wahrnehmen und verstehen;
  • Soziale Kontexte identifizieren und in ihrer Bedeutung erkennen;
  • Beziehungen gestalten
  • Handlungsräume in lebensweltlichen Zusammenhängen erschließen und gestalten;
  • Menschen in ausgewählten Lebens- und Lernsituationen begleiten, erziehen, bilden, pflegen und fördern;
  • Arbeitsprozesse organisieren, dokumentieren und evaluieren

Diese Lernfelder mit ihren fachübergreifenden Zielsetzungen bilden in exemplarischer und didaktisch reduzierter Form die Handlungsfelder der späteren Berufstätigkeit ab.

Trotzdem werden in diesem Lernfeldorientierten Modell weiterhin Unterrichtsfächer ausgewiesen um eine strukturierte Herangehensweise an Wissensgebiete zu unterstützen und eine Basis für weiterführende Bildungsgänge und Studium zu sichern. Dabei handelt es sich um folgende Fächer:

Pflichtfächer:

  • Pädagogik,Heilpädagogik und Psychologie
  • Medizin und Psychiatrie
  • Recht und Verwaltung
  • Praxis- und Methodenlehre und Kommunikation
  • Übungen zur Religionspädagogik
  • Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
  • Pflege
  • Praxis der Heilerziehungspflege
    – Praktische Übungen
    – Praxisanleitung in der Praxisstelle
    – Praxisbetreuung durch die Schule
  • Deutsch
  • Sozialkunde und Soziologie

Fachgebundene Fachhochschulreife kann durch Belegen des Faches Englisch und eine zusätzliche Prüfung in diesem Fach erlangt werden.

Seit 2009 erhalten alle Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen den Allgemeinen Hochschulzugang (Qualifikationsverordnung zum Hochschulzugang § 31, geändert am 16.7.2009)

Zunehmend versuchen wir, durch neue Unterrichtsformen wie fächerübergreifenden Unterricht und Projektformen die Ausbildung berufsfeld- und erwachsenengerecht zu gestalten.

Die Ausbildung dauert

  • zum/zur HeilerziehungspflegehelferIn 1 Jahr
  • zum/zur HeilerziehungspflegerIn 3 Jahre, in der berufsbegleitenden Form
  • 2 Jahre in der Vollzeitform
    Beide Ausbildungen sind staatlich anerkannt.

Gesamtausbildungsstunden für die zwei- bzw. dreijährige Ausbildung: 3080 Unterrichtsstunden
Gesamtausbildungsstunden für die einjährige Ausbildung: 1120 Unterrichtsstunden

  • Schulgeld wird grundsätzlich erhoben. Im Zuge des Bildungsfinanzierungsgesetzes zahlt das Bayerische Kultusministerium an die Fachschulen einen sog. Pflegebonus, wenn die Schulen sich verpflichten, direkt von den Schülerinnen und Schülern kein Schulgeld mehr zu erheben. Dieser Verpflichtung haben derzeit alle staatl. anerkannten Fachschulen zugestimmt. Damit zahlen seit dem Schuljahr 2013/2014 die Schülerinnen und Schüler faktisch kein Schulgeld. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
  • Eine Förderung durch das Arbeitsamt als Umschulung oder Fortbildung ist möglich.
  • Während der Ausbildung in der dreijährigen Form ist eine berufliche Tätigkeit gefordert, die nach den entsprechenden Arbeitsvertragsrichtlinien des jeweiligen Trägers vergütet werden. Die einzelnen Schulen können Ihnen Adressen entsprechender Praxisstellen vermitteln. Darin besteht der Hauptunterschied zur 2jährigen Ausbildungsform, denn hier wird während der Ausbildung keine Vergütung bezahlt.
  • Mittlerer Schulabschluss
    und
  • eine abgeschossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. KinderpflegerIn, SozialassistenIn oder
  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
    eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe

Der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife kann mit einem Jahr auf die einschlägige Berufspraxis angerechnet werden

Nähere Informationen (z.B. über Bewerbungstermine und Ausbildungsform)
erhalten Sie direkt bei den einzelnen Schulen.

Inklusion und Teilhabe im Bachelor an der TH Deggendorf studieren

Gemeinsam mit der Technischen Hochschule Deggendorf hat die LAG HEP den Studiengang „B.A. Management von Inklusion und Teilhabe“ entwickelt.

Der Studiengang kann parallel zur HEP-Ausbildung absolviert werden, wenn Bewerbende bereits (Fach-)Abitur haben.

Nach der Ausbildung kann der Studiengang mit dem Abschluss als HEP auch ohne Abitur absolviert werden.

Nähere Informationen erteilt Marco Schleicher bzw. erhalten Sie hier.

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© LandesArbeitsGemeinschaft der Bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe

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